Sonderregelung für den Flugbetrieb in Corona-Zeiten

Sonderregelung für den Flugbetrieb in Corona-Zeiten, gültig ab dem 24. April 2020 bei den Nordbayerischen Drachenfliegern e.V.

Aufgrund des Schreibens vom Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Referat 51 – Stabsstelle Recht-Corona an den DHV und den Empfehlungen des DHV (hier der Wortlaut: Was ist in Bayern zu beachten: Die Geländehalter (in der Regel Vereine / Flugschulen) können den Startplatz für vereinzelte Hike & Fly Flüge freigeben. Ihr solltet daher z. B. auf Eurer Homepage und / oder am Start- und Landeplatz bekanntgeben, ob ihr Euren Startplatz weiterhin geschlossen haltet oder für Hike & Fly Flüge öffnet. Verweist auf die jeweiligen Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes. Anfahrten von weit her sind gemäß Staatsministerium ausdrücklich nicht erwünscht. Windenschleppbetrieb ist nicht möglich)

hat der Vorstand der NBDF folgende Regelungen erlassen:

Die Gelände der NBDF werden für vereinzelte Gleitflüge von Piloten, die zu Fuß zum Startplatz wandern und dann zum Landeplatz fliegen, ab dem 24.April geöffnet. Sport an der frischen Luft ist erlaubt, § 4 Abs. 3 Nr. 7 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

  • Diese Regelung gilt auf Widerruf und kann jederzeit wieder zurückgenommen werden; zudem ist jedes Vorstandsmitglied berechtigt, ein Gelände ohne Angabe von Gründen zu sperren.
  • Die Gästeflugregeln werden ausgesetzt, startberechtigt sind nur die Mitglieder des NBDF und die assoziierten Vereine.
  • Tandemflüge sind nicht erlaubt
  • Die Verordnung heißt es: Anfahrten von weit her sind gemäß Staatsministerium ausdrücklich nicht erwünscht. „weit her“ ist leider nicht näher definiert, d.h. es kann nicht ausgeschlossen werden, dass lokale Behörden Kontrollen durchführen und Bußgelder verhängen.  Der Verein kann dafür keinerlei Haftung übernehmen, es liegt im Risiko jedes Einzelnen. Es wird daher empfohlen, das Schreiben des Ministeriums mitzuführen.
  • Die Beachtung der Bayerischen-Corona-Allgemeinverfügung ist zwingend zu beachten https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/
  • Jeder Pilot, der plant zum Fliegen zu gehen hat sich vorher auf der Homepage der NBDF über mögliche Änderungen zu informieren.

WALBERLA

  • Meiden des Parkplatz Schlaifhausen
  • Parken am Lindenkeller oder weiter weg
  • Strikteste Beachtung der Geländeregeln

RADSPITZE

  • Parken am Landeplatz und hochlaufen

HAINBERG

  • Das Hochfahren zum Startplatz ist grundsätzlich verboten
  • Das Parken am Landeplatz ist nicht erwünscht, Parkplätze am Freibad nutzen

SIEGRITZ

  • Unser Schleppgelände bleibt weiterhin gesperrt

Folgende Empfehlungen gibt der Verein:

  • Es sollen keine Fahrgemeinschaften gebildet werden und oder sich zum Fliegen verabredet werden.
  • Es sollen keine Nachrichten über soziale Medien verbreitet werden, die andere Piloten animieren könnten ins Fluggelände zu fahren.
  • Es sollen keine Streckenflüge unternommen werden.
  • Wir appellieren an euch, in der kommenden Zeit noch kritischer zu beurteilen, ob die Wetterverhältnisse euerem Können und diesjährigem Übungsstand angemessen sind. Ein Unfall würde vermutlich zur sofortigen Sperre seitens der Behörden führen und massive Probleme beim weiteren Betrieb des Geländes für alle Mitglieder nach sich ziehen.

Passt auf euch auf und bleibt gesund!

Uwe Knöchel

Erster Vorstand NBDF e.V.

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Coronavirus/COVID-19

Hallo an alle Piloten,

Aufgrund der durch die Corona-Krise erlassenen Vorschriften der Bundesregierung  (siehe hierzu auch den Anhang des DHV Statements) werden alle Gelände, Siegritz, Walberla, Radspitze und Hainberg, bis auf weiteres für den Flugbetrieb gesperrt! Dieser Entschluss ist nach intensiver Diskussion im Vorstand und Rücksprache mit Björn Claasen vom DHV gefallen. Es ist für uns enorm schwer, in der beginnenden Thermiksaison diesen schwerwiegenden Beschluss zu fassen, wir folgen damit aber den eindeutigen Vorgaben der Bundesregierung, die in Bayern bereits seit heute umgesetzt sind. Die Vorstandschaft appelliert an eure Vernunft, sich an diese Vorgabe zu halten, um die Zeit der Schließung möglichst kurz zu halten.

Uwe Knöchel

1. Vorstand NBDF e.V.

Aktuelle Informationen zur Corona-Lage vom DHV:

https://www.dhv.de/newsdetails/article/aktuelle-informationen-zur-corona-lage/

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Windenbriefing

Morgen den 14.03.2020 in Siegritz um 10 Uhr.

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Teamup Kalender auf dem Smartphone

Einstellungen vom Teamup App.

Wie das Installieren des Teamup-Kalender funktioniert ist auf einer Unterseite des Schleppkalender beschrieben. Die Ansicht des Kalender kann mit dem App einfach angepasst werden. Ich verwende die Ansicht vom Bild 1,  welche ich hier kurz beschreiben möchte.

Klickt man auf die drei waagerechten Strichen links vom Bild 1, ruft man das Untermenü vom Bild 2 auf. Dort könnt ihr die Ansicht, Liste, Tag Woche oder Monat, bestimmen. Das Bild 1 zeigt die Listenansicht. Der momentane Kalender besteht aus 4 Unterkalender, die ihr nach belieben ein- bzw. ausschalten könnt. Am Besten lasst ihr alle eingeschaltet. Unter Einstellungen (Bild 3) könnt ihr nur Tage mit Terminen anzeigen lassen. Ich habe das wie im Bild 3 eingestellt und bekomme nun die Listenanzeige, die Bild 1 zeigt.

So und nun viel Spaß mit dem Kalender

Ps.: Die Termine werden vom Jan eingetragem, vielen Dank dafür.

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