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    Werner
    Administrator

    Q) Pilot ist Mitglied beim DHV und kommt zu den NBDF. Da er jetzt in einem Verein ist zahlt er den verbilligten DHV Beitrag (ist das richtig?).
    A) Ja, so ist es. Wir melden ihn dann zum nächsten Jahreswechsel beim DHV an, und ab dann werden über uns 43 € abgebucht. Für das laufende Jahr hat er dann immer schon gezahlt. So machen wir es immer. (Theoretisch wäre noch ein Beitritt während des Jahres möglich, aber die jahesanteilsmäßige Verreichnung der 26 € Differenz sparen wir uns und dem DHV).

    Q) Wird der Name und DHV-Mitgliedsnummer von den NBDF an den DHV gemeldet?
    A) Ja

    Q) Muss der Pilot sich selbst darum kümmern?
    A) Normalerweise geht die Meldung über uns, aber wenn der Pilot dem DHV eine Email schreibt, ist es sicherer. Dann werden nämlich auch wir vom DHV auf diesen Piloten hin angesprochen.

    Q) In der Geländeordnung stehen die Vereine die fliegen dürfen Bamberger (Gleitschirmclub, Drachenfliegerclub Görauer Anger). Sind das alle Vereine?
    A) Ja

    Q) Alle andern (z.B. Coburger) dürfen nicht fliegen? Richtig?
    A) Richtig, es sei denn, ein Coburger wird von einem NBDF-Piloten als Gast mitgebracht. Der NBDF-Pilot muss dann aber dabei sein und ist verantwortlich für die korrekte Einweisung.

    Q) An wenn müssen die Gäste den Betrag entrichten?
    A) Am Walberla: An den NBDF-Piloten, von dem sie eingeladen worden sind. Dieser überweist den Beitrag am besten gleich dem Schatzmeister (funktioniert in beide Richtungen bei Ralle am besten)
    A) In Siegritz: In die Windenkasse. Der Windenfahrer oder ein NBDF-Pilot verzeichnen den bezahlten Betrag auf der Kladde und in der Windenkasse
    A) Für Radspitze und Hainberg haben wir meines Wissens noch keine konkrete Regelung.

    Q) Gibt es Karten, die z.B. beim Kroder gekauft werden können.
    A) Nein, brauchen wir nicht, weil wir auf dem Walberla kaum vereinsunabhängige Gäste haben.

    Q) Vereinsmitglied?
    A) Für Vereinsmitglieder haben wir z. Zt. keine Ausweise, zumal wir auch keine Kontrolleure haben. Kontrolle sollte eher als soziale Kontrolle stattfinden. So können Piloten auf dem Walberla in ein Gespräch verwickelt und dabei gefragt werden, woher sie kommen, etc. Ist dann auch nicht so peinlich für neue Mitglieder, die die meisten älteren Mitglieder noch gar nicht kennen.

    Q) Was ist mit den Gästen die über 100 km entfernt wohnen?
    A) Die können theoretisch so oft kommen, wie sie wollen (HG) oder wie sie eingeladen werden (GS), ohne dem NBDF beizutreten. Wird praktisch aber kaum stattfinden.

    Q) Drei mal fliegen und dann Schluss?
    A) Die offizielle Regel für Gäste muss wegen drohender Naturschützer sehr rigide formuliert werden und sollte dazu beitragen, dass sich Externe sehr bald Gedanken über eine Mitgliedschaft machen.

    Q) Werden auch nicht aufgenommen?
    A) Sie können Antrag stellen: entweder für Gast- oder für Vollmitgliedschaft. Normalerweise kein Problem, es sei denn der Pilot ist durchgeknallt.

    Q) Schleppgebühr in Siegritz. 2,50?
    A) Ja

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