Geländeinformation Walberla

 

Das Fluggelände liegt in einem Naturschutzgebiet und ist deshalb sensibel. Der NBDF ist allein zuständig für die Vergabe der Startberechtigung an die Piloten.

Drachen:
Starten dürfen sowohl Piloten des NBDF als auch Gäste.

Gleitschirm:
Starten dürfen nur Mitglieder des NBDF und von Vereinen, mit denen eine Vereinbarung besteht (z. Zt. Drachenfliegerclub Görauer Angerund 1. Bamberger Gleitschirmclub). Gäste dürfen nur auf Einladung und in Begleitung von NBDF-Piloten starten.
Gäste zahlen 5 Euro Tagesmitgliedschaft und müssen bei über drei Besuchen pro Jahr Mitglied beim NBDF werden.

Vor dem ersten Start sollte jeder Pilot Gelände- und Naturschutzverordnung gelesen haben und von einem Walberla-erfahrenen Piloten des NBDF oder des BGSC vollständig eingewiesen werden. Dennoch ist jeder Pilot selbst für sich und seine Ausrüstung verantwortlich.

Parken:
Unten am Lindenkeller und oben am Parkplatz, oberhalb von Schlaiffhausen. Soweit möglich sollten Fahrgemeinschaften gebildet werden.

Geräteaufbau:
Auf der Hochfläche nordwestlich der Walburgis-Kapelle
Starten: Nur und ausschließlich von der „Düse“ westlich der Walburgis-Kapelle in Richtung West und nur, wenn sich nicht mehr als fünf GS/HG im Aufwindband um das Startgelände aufhalten und ansonsten der Flugverkehr moderat ist.

Flug:
Vorflugregeln beachten, auch oberhalb der Hangkante!!! Bei hoher Frequentierung nach oben weg oder zum Landeplatz fliegen, um wartende Piloten starten zu lassen. Vorsicht in der Nähe des Startplatzes!

Landung:
Ausschießlich am vorgesehenen Landeplatz oberhalb des Lindenkellers. Außenlandungen dürfen nur zur Vermeidung von Gefahren vorgenommen werden und müssen dem Vorstand oder dem Walberla-Geländewart des NBDF gemeldet werden. Toplander erhalten Flugverbot.